BETRIEBSERLAUBNIS für Bivalente Fahrzeuge
Beim reinen Einbau einer Gasanlage in ein Fahrzeug erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Es ist eine Abnahme zur Neuerteilung der Betriebserlaubnis erforderlich.
Auf dem Weg dort hin sind einige Dokumende und Zertifikate nachzuweisen und beizubringen.
Bei Umrüstungen im Ausland, oder leider auch gelegentlich in Deutschland,
fehlen die notwendigen Dokumente oft ganz, oder diese sind unvollständig.
Die AUTOGAS RHEINLAND hilft Ihnen als zertifizierter Umrüstbetrieb weiter,
wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits umgerüstet haben, jedoch Probleme bei der Eintragung haben.
Unser SERVICE für SIE
- Wir führen Ihr Fahrzeug zur GSP (Gassystem Einbauprüfung) vor
- Wir bestellen für Sie Abgasgutachten (PRINS , BRC , KME , LANDIRENZO etc.)
- Wir überprüfen Ihre bestehende Autogasanlage auf Einbaufehler und Sicherheitsrisiken
- Wir bestellen für Sie fehlende Tankzertifikate (STAKO , GZWM , Bormech , Irene etc.)
- Wir führen Ihr Fahrzeug der Technischen Prüfstelle vor, zur Abnahme nach § 19.2
Sie müssen anschließend nur noch zu Ihrem Straßenverkehrsamt,
um dort Ihre neuen Fahrzeupapiere in Empfang zu nehmen.